Ausschließlich für die Berufsausbildung Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste (FaMI) in der Fachrichtung Bibliothek anerkannte Ausbildungsbetriebe dürfen einen Ausbildungsvertrag schließen und FaMIs ausbilden. Die Bayerische Staatsbibliothek als zuständige Stelle führt mit ihren Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberatern die Anerkennung durch.

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Rechtsgrundlagen

Berufsbildungsgesetz (BBiG) §§ 27-33

Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Verordnung über die Berufsausbildung zur/zum Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste

Richtlinien für die Feststellung und Überwachung der Eignung einer Ausbildungsstätte

Voraussetzungen für die Anerkennung

Auszugsweise sind nachfolgend einige der wesentlichen Kriterien für die Anerkennung als Ausbildungsstätte aufgeführt:

 

  • Ein angemessenes Verhältnis von Fachkräften und Auszubildenden.

  • Die fachliche sowie persönliche Eignung des Ausbilders. Die fachliche Eignung umfasst den Abschluss einer bibliothekarischen Ausbildung oder eines bibliothekarischen Studiums sowie den Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gemäß AEVO mit dem sogenannten AdA-Schein (Ausbildung der Ausbilder).

  • Mindestöffnungszeiten von 20 Stunden pro Woche; die fachliche Betreuung der Auszubildenden muss außerhalb der Öffnungszeiten während der regulären Arbeitszeit sichergestellt sein.

  • Die Vermittlung der Ausbildungsinhalte durch die Bibliothek in Verbindung mit Praktika muss gewährleistet sein. Ggf. ist hierfür eine Ausbildungskooperation mit einer anderen Ausbildungsstätte erforderlich.

  • Ein geeigneter Arbeitsplatz für den Auszubildenden.

  • Striktere Auflagen gelten für die Ausbildung von minderjährigen Auszubildenden, die unter das Jugendarbeitsschutzgesetz fallen.

Aufgaben der Ausbilder/-innen

Die praktische Ausbildung führen in den Bibliotheken die hauptverantwortlichen Ausbilder/-innen und die Ausbildungsbeauftragten durch. Die Ausbildungsbeauftragten vermitteln üblicherweise in kürzeren Ausbildungsabschnitten die charakteristischen Fertigkeiten und Kenntnisse für die Erledigung der spezifischen Aufgaben an den jeweiligen Arbeitsplätzen. Die hauptverantwortlichen Ausbilder/-innen haben insbesondere planende und koordinierende Funktion.

Aufgaben der hauptverantwortlichen Ausbilder/-innen

  • Planung, Durchführung und Kontrolle der betrieblichen Ausbildung inklusive der Koordination der Ausbildungsstationen und -abschnitte

  • Regelmäßige Besprechungen mit den Auszubildenden: Unterweisungen, Lehrgespräche, Beurteilungsgespräche, Prüfungsvorbereitung

  • Ansprechpartner für die Auszubildenden: für Verständnisfragen sowie für persönliche und soziale Anliegen

  • Administrative Aufgaben: Kontrolle des Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) sowie der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit (Jugendarbeitsschutz beachten)

  • Organisation von Praktika in anderen Bibliotheken und anderen Fachrichtungen mit Vereinbarung der jeweiligen Ausbildungsziele

  • Information und Beratung zu Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sowie den beruflichen Perspektiven im Anschluss an die Ausbildung

Broschüre "FaMI Ausbildung: Gewusst wie!"

© Im Neuland

Die Broschüre "FaMI Ausbildung: Gewusst wie!" informiert über die Inhalte und die Struktur der FaMI-Ausbildung, die Voraussetzung für die Anerkennung als Ausbildungsbibliothek, die erforderlichen Schritte auf dem Weg zur Anerkennung und zum Start der Berufsausbildung sowie die Ansprechpartner/-innen, die ihre Fragen beantworten sowie sie bei der Vorbereitung und Durchführung der FaMI-Ausbildung unterstützen können. Sie wendet sich dabei an das bibliothekarische Fachpersonal, das die Ausbildungstätigkeit ausüben soll bzw. bereits in der Ausbildung aktiv mitwirkt, sowie die Vorgesetzten und die Verwaltungsmitarbeiter/-innen.

 

Diese Erstinformation ist insbesondere als Vorbereitung für das telefonische und persönliche Beratungsgespräch durch die Ausbildungsberater/-innen oder die Mitarbeiter/-innen der zuständigen Stelle für die Anerkennung als Ausbildungsbibliothek gedacht.

 

Die Broschüre kann kostenlos bei der zuständigen Stelle bestellt werden.

Praxisleitfaden für die FaMI-Ausbildung

© Mathias Leidgschwendner

Mit dem Praxisleitfaden für die FaMI-Ausbildung in bayerischen Bibliotheken veröffentlichen der Berufsbildungsausschuss und die zuständige Stelle ein Hilfsmittel für die Konzeption der betrieblichen Ausbildung und damit für die Erstellung des betrieblichen Ausbildungsplans bzw. der sachlichen und zeitlichen Gliederung. Der Praxisleitfaden orientiert sich an den verpflichtenden Ausbildungsinhalten, wie sie vom Ausbildungsrahmenplan der Ausbildungsverordnung vorgegeben sind. Diese Angaben werden um Empfehlungen und Literaturhinweise ergänzt. Der Praxisleitfaden erscheint als gedruckte Broschüre und als Tabelle im elektronischen Format. Die Broschüre kann bei der zuständigen Stelle kostenlos bestellt werden. Die Tabelle (PDF-Datei) ist im Medienpool als Download verfügbar. Im Februar 2023 erschien die zweite, aktualisierte Auflage des Praxisleitfadens.

Materialien für anerkannte Ausbildungsbibliotheken

Anerkannte Ausbildungsbibliotheken, die alle Eignungsvoraussetzungen erfüllen, erhalten ein Zertifikat und Aufkleber, mit denen sie ihre Ausbildungstätigkeit öffentlichkeitswirksam präsentieren können. Sie dürfen auch folgendes Weblogo verwenden.

Die zuständige Stelle unterstützt die Ausbilder/-innen und Ausbildungsbeauftragten mit Informationsmaterial im Medienpool zur Organisation und Durchführung der Ausbildung. Die Formulare, Richtlinien und Rechtsgrundlagen der Ausbildung sowie ausgewählte Publikationen der zuständigen Stelle wie der Praxisleitfaden sind in einem Ordner für die FaMI-Ausbilder/-innen zusammengestellt, der bei der zuständigen Stelle bestellt werden kann. Zusätzlich stellt die zuständige Stelle kostenlos Flyer und Poster für die Bewerbung freier Ausbildungsplätze.

Kontakt

Kontaktieren Sie die Mitarbeiter/-innen der zuständigen Stelle oder die für Sie zuständigen Ausbildungsberater/-innen mit Ihren Fragen zur Anerkennung als Ausbildungsbibliothek oder für die Vereinbarung eines Beratungstermins.